Feuerlöscherprüfdienst
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Unsere Sorgfalt schafft Vertrauen. Unser Sachkundiiger Mitarbeiter sorgt für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern aller Art. Verplichtung zur Bereitstellung von Feuerlöschern Auf Grund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ( § 25 ) und der Arbeitsstättenverordnung ( § 42 ) ist jeder Betrieb , der Dienstnehmer beschäftig, verpflichtet, Feuerlöschmittel bereitzustellen. Nach § 20 Z 5 der VBVO sind TFL in regelmäßigen Abständen, im Regelfall alle 2 Jahre durch Sachkundige zu überprüfen. |
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Kontaktperson: Felgitscher Gerhard Telefon: +43/ 0 31 33/ 20 77-35 Mobil: +43/ 0676/ 88 00 33 35 Fax: +43/ 0 31 33/ 20 77-31 |
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Füllen von Atemluftflaschen mit Atemluft nach DIN 4 Liter-Flasche 200 bar 4 Liter-Flasche 300 bar 6 Liter-Flasche 300 bar 10 Liter-Flasche 200 bar |
