Unsere Sorgfalt schafft Vertrauen.
Unser Sachkundiiger Mitarbeiter sorgt für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern aller Art.
Verplichtung zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Auf Grund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ( § 25 ) und der Arbeitsstättenverordnung ( § 42 ) ist jeder Betrieb , der Dienstnehmer beschäftig, verpflichtet, Feuerlöschmittel bereitzustellen. Nach § 20 Z 5 der VBVO sind TFL in regelmäßigen Abständen, im Regelfall alle 2 Jahre durch Sachkundige zu überprüfen. |
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