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Feuerlöscherprüfdienst

Unsere Sorgfalt schafft Vertrauen.

Unser Sachkundiiger Mitarbeiter sorgt für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern aller Art.

Verplichtung zur Bereitstellung von Feuerlöschern

Auf Grund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
( § 25 ) und der Arbeitsstättenverordnung ( § 42 )
ist jeder Betrieb , der Dienstnehmer beschäftig, verpflichtet, Feuerlöschmittel bereitzustellen. Nach § 20 Z 5 der VBVO sind TFL in regelmäßigen Abständen, im Regelfall alle 2 Jahre durch Sachkundige zu überprüfen.



Kontaktperson:
 
Felgitscher Gerhard

Telefon:
 
+43/ 0 31 33/ 20 77-35
 
Mobil:
 
+43/ 0676/ 88 00 33 35
 
Fax:
 
+43/ 0 31 33/ 20 77-31



 
  Füllen von Atemluftflaschen mit Atemluft nach DIN

  4 Liter-Flasche 200 bar
  4 Liter-Flasche 300 bar
  6 Liter-Flasche 300 bar
10 Liter-Flasche 200 bar